Wenn in der Patientenakte plötzlich Diagnosen stehen, von denen du nie gehört hast – warum das problematisch ist und was du dagegen tun kannst
Viele angehende Lehrerinnen und Lehrer nehmen das Thema private Krankenversicherung wirklich ernst. Verständlich – für Beihilfeberechtigte ist die PKV meistens die beste Lösung.
Also wird im Vorfeld fleißig alles zusammengetragen: Unterlagen, Fragen, Gesundheitsdaten… und natürlich die Krankenakte bzw. Patientenakte, um bei der späteren Gesundheitsprüfung nichts zu vergessen.
Eigentlich eine super Vorbereitung.
Doch dann, der Klassiker:
Du blätterst durch deine Unterlagen – und plötzlich findest du eine Diagnose, von der du noch nie gehört hast. Oder an die du dich beim besten Willen nicht mehr erinnerst.
Genau da wird es brenzlig. Denn sowohl für den Antrag auf private Krankenversicherung (PKV) als auch für die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) können solche Einträge zu echten Hürden werden – vor allem, wenn die Diagnose den Eindruck erweckt, dass langfristig gesundheitliche Einschränkungen bestehen könnten.
Was dann passieren kann?
Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, eine sehr begrenzte Tarifauswahl – oder eben auch eine komplette Ablehnung.
Und gerade im Lehramt, insbesondere für Referendar:innen / Anwärter:innen, ist das extrem wichtig zu wissen. Denn ihr habt durch die Beihilfe eigentlich einen riesigen Vorteil, der euch den Zugang zur PKV erleichtert. Umso bitterer, wenn ausgerechnet eine Falschdiagnose in der Krankenakte euch Probleme macht.
Warum stehen solche Diagnosen überhaupt in der Akte?
Viele denken: „In meiner Patientenakte steht doch nur, was ich wirklich gesagt oder gehabt habe.“ Leider nein. In der Praxis werden ICD-Codes manchmal gesetzt, um Leistungen abrechnen zu können. Das ist kein böser Wille, sondern Alltag im System.
Aber für dich kann es später richtig unangenehm werden.
Beispiele:
• Aus einer kurzen Erschöpfung wird plötzlich eine „psychische Belastungsstörung“.
• Aus einem harmlosen Überlastungsschmerz wird eine „chronische Gelenkerkrankung“.
Für die GKV ist das egal. Für die PKV – und für deinen DU-Vertrag – nicht. Denn: Bei der PKV und DU müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Teilweise bis zu 10 Jahre rückwirkend. Und hier kommt die vorvertragliche Anzeigepflicht ins Spiel. Heißt: Du musst alles korrekt angeben, auch wenn du es gar nicht mehr auf dem Schirm hattest.
Was passiert, wenn du etwas nicht angibst?
Ob bewusst oder unbewusst – das Ergebnis kann gleich schlimm sein.
Versicherer dürfen im Zweifel:
- deinen Vertrag rückwirkend ändern,
- Leistungen verweigern,
- Risikozuschläge erheben,
- den Vertrag komplett kündigen.
Im Worst Case wirst du aufgrund eines „gestörten Vertrauensverhältnisses“ nur noch im Basistarif einer anderen Gesellschaft versichert.
Zwei echte Fälle aus unserem Alltag (Lehramt)
Fall 1: Alles sauber – und genau deshalb kein Problem
Eine Lehramtsanwärterin bekam kurz nach Versicherungsbeginn die Diagnose Asthma.
Der Versicherer wurde misstrauisch und forderte eine Behandlungsübersicht der letzten drei Jahre.
Gefunden wurde nur „Reizhusten“.
Da wir alles sauber vorbereitet hatten, wurde der Vertrag ohne Änderungen weitergeführt.
Fall 2: Falschdiagnose → Ablehnung
Eine Lehramtsstudentin hatte in ihrer Akte plötzlich den Eintrag „chronische Gelenkerkrankung“.
Tatsächlich hatte sie nur eine Überanstrengung vom Sport – nach ein paar Tagen war alles weg.
Sie wusste gar nichts davon. Erst die Patientenakte hat es ans Licht gebracht.
Sie meldete es nach – und bekam eine Ablehnung.
Eine einzige fehlerhafte Diagnose hat ihren Antrag auf PKV gekippt.
Du willst eine PKV beantragen und eine Falschdiagnose steht in deiner Akte? So gehst du vor:
- Krankenakte / Patientenakte anfordern
- Fordere die letzten Jahre bei deinen Ärztinnen und Ärzten an.
- Du hast ein Recht darauf – egal, ob Lehramtsstudierende:r, Anwärter:in oder bereits verbeamtet.
- Unklare oder falsche Diagnosen ansprechen
- Frage nach, wenn du etwas nicht einordnen kannst.
- Bitte um Korrektur oder Ergänzung. (Korrekturen sind selten – aber möglich.)
- Zweitmeinung einholen
- Wenn du sicher bist, dass etwas falsch ist:
Hol dir eine schriftliche Gegendarstellung.
- Krankenkasse einbeziehen
- Die können manchmal helfen, den Sachverhalt sauber zu dokumentieren.
- Wenn es hartnäckig bleibt
- Landesdatenschutz einschalten oder eine:n spezialisierte:n Anwält:in.
Fazit: Vorbereitung ist für Lehrkräfte im Beihilfesystem extrem wichtig
Für Lehramtsstudierende, Referendar:innen und verbeamtete Lehrkräfte ist die private Krankenversicherung in der Regel die sinnvollste Wahl – dank Beihilfe, Leistungsumfang und langfristiger Absicherung.
Damit der Antrag jedoch nicht an unnötigen Fehlern scheitert, lohnt sich:
- ein Blick in die eigene Patientenakte,
- ein klärendes Gespräch mit Ärzt:innen,
- eine Liste der eigenen Behandlungen, Diagnosen und Krankenhausaufenthalte.
Je besser deine Vorarbeit, desto entspannter läuft später die Gesundheitsprüfung – bei PKV und DU.
Wenn du willst, dass wir gemeinsam schauen, ob deine Unterlagen passen und ob Einträge für deine PKV oder DU problematisch werden könnten:
Meld dich jederzeit. Wir machen das Tag für Tag mit Lehrkräften im ganzen Land – und finden (fast) immer eine saubere Lösung

